Stimmrechtsvollmacht

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Ich/Wir bin/sind Eigentümer
der Wohnung in der
Eigentümergesellschaft .

Hiermit erteile(n) ich/wir
Vollmacht, für mich/uns das Stimmrecht in der Wohnungseigentümergesellschaft der o. g.
Eigentümergesellschaft am auszuüben.

Von der Beschränkung des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.

© HVG Hausverwaltungsgesellschaft Oesterhelweg mbh