Wohnungseigentumsverwaltung: mit Kompetenz und Fingerspitzengefühl

Die eigene Immobilie ist unverändert eine der besten und beliebtesten Möglichkeiten, Werte zu schaffen und zukunftssicher zu investieren. Und einer der verbreiteten Wege dahin ist Eigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG. Doch die Kombination von individuellem Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in einem größeren Gesamtobjekt – sei es ein Gebäude oder im Falle nach WEG-geteilter Stadt-/Reihenhäuser eine gemeinschaftliche „Siedlung“ – stellt besondere Anforderungen an die Verwaltung des Objekts. Auch wenn die Gemeinschaft grundsätzlich die Verwaltung selbst übernehmen kann, sind doch die Aufgaben so komplex und anspruchsvoll, dass sie gebündelt in professionelle Hände gegeben werden sollten. Denn eines darf nicht vergessen werden: Die Situation des Gemeinschaftseigentums wirkt sich direkt auf das Sondereigentum aus; zum Guten wie zum Schlechten.
Unsere Fachleute entwickeln ein individuell abgestimmtes Verwaltungskonzept, das sämtliche erforderlichen Aspekte abdeckt und ein optimales Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen herstellt. Da wir stets in der Nähe sind, können wir jederzeit persönlich mit Eigentümern, Verwaltungsbeiräten, Mietern, Dienstleistern, Versorgungsunternehmen, Versicherungen etc. sprechen und verhandeln. Wir kennen die Besonderheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft genau und sind deswegen in der Lage, mit Freundlichkeit, Diplomatie und Respekt gegenüber allen Beteiligen unseren Teil zu einer harmonischen Gemeinschaft beizutragen.

Zu unseren Grundleistungen in diesem Bereich zählen:

  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes
  • Einrichtung und Führung eines Treuhand-Kontos
  • Einrichtung und Führung des Instandhaltungsrücklagenkontos
  • Monatlicher Einzug des Hausgeldes
  • Laufende Zahlungsüberwachung
  • Verbuchen der Zahlungen
  • Verarbeitung der Eingangsrechnungen inkl. Regulierung
  • Laufende Liquiditätssteuerung
  • Rechnungsprüfung mit den Beiräten
  • Initiierung von Sofortmaßnahmen in dringenden Notfällen
  • Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Führen einer Beschlusssammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG
  • Erstellung der WEG-Abrechnung
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Durchsetzen der Hausordnung bei Verstößen
  • Beratung, Planung, Ausschreibung, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen
  • Betreuen, Überwachen und Beraten der Dienstkräfte
  • Abwicklung der laufenden Korrespondenz

Oftmals gibt es Eigentümer, die ihr Sondereigentum nicht selbst nutzen und z. B. vermieten. In diesen Fällen bieten wir auch für das Sondereigentum eine qualifizierte Verwaltung an. Sie umfasst beispielsweise die folgenden Leistungen:

  • Vertretung des Eigentümers in allen relevanten Angelegenheiten
  • Führen des Schriftverkehrs und aller Verhandlungen mit Mietern
  • Abschließen und Kündigen der erforderlichen Verträge
  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen
  • Anlegen/Führen eines Mietkontos
  • Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
  • Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis
© HVG Hausverwaltungsgesellschaft Oesterhelweg mbh